Rechtliche Informationen

Stevia-Pura-Produkte der STEVIA GROUP erfüllen in Bezug auf Reinheit und Belastung alle Anforderungen die an Lebensmittel gestellt werden. Die Grenzwerte von Pflanzenschutzmittel-rückständen in Stevia-Blättern der STEVIA GROUP werden gemäß § 35 LMBG L 00.00-34 und Tabelle 1 ph.eur. (Europäisches Arzneibuch) 2005, Kap. 2.8.13 eingehalten.

Stevia Produkte sind innerhalb der EU seit Dezember 2011 als Süßungsmittel zugelassen. In Kanada, den USA gelten Sie als Nahrungsergänzungsmittel bzw. Diatry Supplement.

Mit Abschluss eines Kaufvertrages bestätigen Sie, dass Sie AGB gelesen, verstanden und ohne jedweden Widerspruch oder Einschränkung akzeptieren. Stevia-Group übernimmt keinerlei Haftung bei unsachgemäßem Gebrauch.

Haftungsausschluss:

Stevia Group erstellt weder direkt noch indirekt Diagnosen, gibt keinen medizinischem Rat oder verschreibt den Gebrauch irgendwelcher unserer Produkte zur Behandlung für Krankheit oder Leiden. In der EU ist es gesetzlich untersagt, Heilaussagen über die Wirkung von einem Nahrungsergänzungsprodukt zu machen. Auf Webseiten der Stevia Group zitieren wir verschiedene wissenschaftliche Publikationen oder Studien, für deren Inhalte bzw. Ergebnisse wir nicht verantwortlich sind. Die Aussagen dieser Webseite können niemals einen Arztbesuch ersetzen.

Google Analytics:

siehe dazu: http://www.google.de/intl/de_ALL/analytics/tos.html